ChemVerbotsV Fortbildungsveranstaltung - 1421

Schulungsziel: 

Erhalt der Sachkunde (inklusive Pflanzenschutz und Biozide) über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV § 11). Nur wer sachkundig ist, darf Stoffe und Zubereitungen an private Endverbraucher abgeben, die nach der Gefahrstoffverordnung oder einem der Gefahrensätze bzw. H-Sätze gekennzeichnet sind.

Dauer:

1 Tag

Lehrgangsabschluss: Teilnahmebescheinigung zur Sachkundeprüfung, Nur Teil Pflanzenschutz und Biozide. Prüfung eingeschränkt.

Lehrgangsinhalt: Theorie

  • Neuregelungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (Reach-, CLP-Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Ordnungswidrigkeiten,Straftaten

Lehrgangsgebühren: 356,00 € (zzgl. MwSt.)

zzgl. Prüfungsgebühren  beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 28.02.2019
Termin-Ende 28.02.2019
Ort Cottbus