Schulungsziel:
Erhalt der Sachkunde (inklusive Pflanzenschutz und Biozide) über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV § 11). Nur wer sachkundig ist, darf Stoffe und Zubereitungen an private Endverbraucher abgeben, die nach der Gefahrstoffverordnung oder einem der Gefahrensätze bzw. H-Sätze gekennzeichnet sind.
1 Tag
Lehrgangsabschluss: Teilnahmebescheinigung zur Sachkundeprüfung, Nur Teil Pflanzenschutz und Biozide. Prüfung eingeschränkt.
Lehrgangsinhalt: Theorie
Lehrgangsgebühren: 356,00 € (zzgl. MwSt.)
zzgl. Prüfungsgebühren beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Datum, Uhrzeit | 28.02.2019 |
Termin-Ende | 28.02.2019 |
Ort | Cottbus |